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Wartezeiten in der PKV

Versicherungsschutz in der PKV beginnt nach Ablauf einer Wartezeit. Der wird berechnet ab technischem Versicherungsbeginn.
Wartezeiten allgemein 3 Monate.
Ausnahmen: Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopäde hier sind es 8 Monate.
Bei einem Unfall entfällt die Wartezeit.
Auf Antrag des Antragstelles können Wartezeiten allgmein und die besonderen Wartezeiten erlassen werden. Hier muß ein ärztl. Zeugnis vorgelegt werden.
vom Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wird die ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet. Hier gibt es auch eine Ausnahme es muß spätestens 2 Monate nach dem Ausscheiden aus der gesetzlichen KV die Private KV beantragt werden.

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