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Teilrücktritt
Teilrücktritt kann auch bedeuten, das ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz tarifmäßig auf meherer Bereiche aufgegliedert hat und nur ein Bereich ist von der Anzeigepflichtverletzung betroffen.
Betrift der Teilrücktritt die Person des Versicherungsnehmer so bleiben alle anderern Personen im Vertrag versichert, es erlischt lediglich die Versicherteneingenschaft des Versicherungsnehmers, er bleibt jedoch weiterhin Vertragspartner des Versicherers.
Bei einem Teilrücktritt gelten die gleichen Fristen und Bedingungen wie bei einem Rücktritt.
Teilrücktritt
In der PKV kommt es häufige vor, dass Teilrücktritte auftreten. Meist werden in der PKV alle Familienmitglieder mitversichert. Liegt z.B. eine Anzeigepflichtsverletzung vor bei der die Ehefrau betroffen ist, so wird nur die Ehefrau vom Vertrag ausgeschlossen, d.h. der Versicherer darf nur bezüglich der Ehefrau vom Vertrag zurücktreten.Teilrücktritt kann auch bedeuten, das ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz tarifmäßig auf meherer Bereiche aufgegliedert hat und nur ein Bereich ist von der Anzeigepflichtverletzung betroffen.
Betrift der Teilrücktritt die Person des Versicherungsnehmer so bleiben alle anderern Personen im Vertrag versichert, es erlischt lediglich die Versicherteneingenschaft des Versicherungsnehmers, er bleibt jedoch weiterhin Vertragspartner des Versicherers.
Bei einem Teilrücktritt gelten die gleichen Fristen und Bedingungen wie bei einem Rücktritt.
