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Rücklagen in der PKV

Rücklagen werden generell nur in der privaten Krankenversicherun gebildet. Man unterscheidet folgende Rücklagen:
- offene Rücklagen, sind Rücklagen, die nicht auf dem Eigenkapitalkonto, sondern auf einem gesonderten Rücklagenkonto ausgewiesen sind.
- stille Rücklagen, erscheinen nicht in der Bilanz, da Vermögensteile unterbewertet werden.
- versteckte Rücklagen sind überhöhte Schuldposten, z.B. Rückstellungen.
Rücklagen haben folgende Aufgaben:
- Schutz des Nominalkapitals
- Garantie für Gläubiger
-Selbstfinanzierungsmittel

Par. 150 AktG schreibt vor, das die Bildung von Rücklagen in Höhe von 10 % des Grundkapitals sein müssen. Jährlich müssen 5 % des Jahresüberschusses eingebracht werden, bis die vorgeschriebene Höhe erreicht ist.

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