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Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist von den einzelnen Gesellschaften anders gehandhabt.
Entweder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres oder zum Ende des Kalenderjahres.
Die Kündiungsfrist beträgt jedoch generell 3 Monate.
Ist der letzte Tag der Kündigunsfrist ein Samstag,Sonntag oder Feiertag ist diese Frist auch dann gewährt.

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