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Mitversicherung von Neugeborenen

In der Privaten Krankenversicherung können Neugeborene ohne Risikoprüfung und Wartezeiten sofort ab Geburt mitversichert werden.
Wichtig ist zu wissen, das ein Elternteil mind. 3 Monate seit Geburt in der privaten Krankenversicherung versichert sein muss.
Der Versicherungsschutz darf beim Neugeborenen nicht höher sein, als der des Versicherten.
Das Neugeborene muss innerhalb von 2 Monaten ab Geburt beim Versicherer angemeldet werden.

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