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Mitversicherung von Neugeborenen
Wichtig ist zu wissen, das ein Elternteil mind. 3 Monate seit Geburt in der privaten Krankenversicherung versichert sein muss.
Der Versicherungsschutz darf beim Neugeborenen nicht höher sein, als der des Versicherten.
Das Neugeborene muss innerhalb von 2 Monaten ab Geburt beim Versicherer angemeldet werden.
Mitversicherung von Neugeborenen
In der Privaten Krankenversicherung können Neugeborene ohne Risikoprüfung und Wartezeiten sofort ab Geburt mitversichert werden.Wichtig ist zu wissen, das ein Elternteil mind. 3 Monate seit Geburt in der privaten Krankenversicherung versichert sein muss.
Der Versicherungsschutz darf beim Neugeborenen nicht höher sein, als der des Versicherten.
Das Neugeborene muss innerhalb von 2 Monaten ab Geburt beim Versicherer angemeldet werden.
