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Mutterschaft in der PKV
Krankentageld wird hier nicht gewährt,es sei denn es liegt eine Selbstständigkeit vor, und die Arbeitsunfähigkeit in im direkten Verhältnis zur Schwangerschaft steht.
Mutterschaft in der PKV
Die Private Krankenversicherung leistet im Rahmen der Mutterschaft-Richtlinien, d.h. alle Vorsorgeuntersuchungen werden aus den jeweiligen Tarifen von der PKV erstattet.Krankentageld wird hier nicht gewährt,es sei denn es liegt eine Selbstständigkeit vor, und die Arbeitsunfähigkeit in im direkten Verhältnis zur Schwangerschaft steht.
