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Mutterschaft in der PKV

Die Private Krankenversicherung leistet im Rahmen der Mutterschaft-Richtlinien, d.h. alle Vorsorgeuntersuchungen werden aus den jeweiligen Tarifen von der PKV erstattet.
Krankentageld wird hier nicht gewährt,es sei denn es liegt eine Selbstständigkeit vor, und die Arbeitsunfähigkeit in im direkten Verhältnis zur Schwangerschaft steht.

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