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Minderjährige in der PKV

Minderjährige können in der Privaten Krankenversicherung einen Vertrag abschlißen, wenn sie die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erhalten.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie der Minderjährige ohne Zustimmung des gesetzl. Vertreters einen Antrag abschließen kann, wenn der die fianziellen Mittel zur Zahlung des Vertrages vom gesetzlichen Vertreter erhält, so sieht der Gesetzgeber vor das dies eine "Überlassung von Mitteln" ist, die einer vorweggenommenen Zustimmung gleichkommt.

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