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Mahnverfahren

Zahlt ein Versicherungsnehmer seine Beiträge nicht mehr in die Krankenversicherung ein, so kann er auch nicht erwarten das der Privatkrankenversicherer Leistungen übernimmt. Diese Leistungsfreiheit kann aber erst in Kraft treten, wenn der Versicherer das Mahnverfahren einleitet.
Hierzu ist notwendig, dass er den Versicherungsnehmer auffordert innerhalb von 2 Wochen den fehlenden Beitrag zu bezahlen. Wenn innerhalb der Frist keine Zahlung erfolgt, so erlischt der Versicherungsschutz und der Versicherer kann fristlos kündigen.
Sollte der Versicherungsnehmer jedoch innerhalb eines Monats die Beiträge noch einbezahlen, und ein Versicherungsfall bis dato nich eingetreten sein, so entfallen die Rechtsfolgen der Kündigung.

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