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Hilfsmittel
Sie dienen nicht der therapeutischen Einflußnahme, sondern dienen dem Ausgleich körperlicher Defekte, z.B. Brille, Hörgerät, Gehhilfe,Bandagen usw.
Hilfsmittel
In der privaten Krankenversicherung werden Hilfsmittel wie folgt definiert:Sie dienen nicht der therapeutischen Einflußnahme, sondern dienen dem Ausgleich körperlicher Defekte, z.B. Brille, Hörgerät, Gehhilfe,Bandagen usw.
