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Heilpraktiker

Heilpraktiker werden in der Privaten Krankenversicherung im Ambulanttarif geregelt.
Die Kostenerstattung für Heilpraktiker, niedergelassener Ärzte und Physiotherapeuten werden in den einzelen Tarif-Bausteinen behandelt.
Bei der GÖA werden die gleichen Honorarsätze zugrundegelget, wie es ein Arzt abrechnen würde.
Die einzelnen Privaten Krankenversicherungsgesellschaften rechnen jedoch zu unterschiedlichen Honorarsätzen ab.

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