Private Krankenversicherung -> Lexikon -> G -> Geringfügig beschäftigte Studenten

Geringfügig beschäftigte Studenten

Wenn Studenten während ihres Studiums einer Beschäftigung nachgehen, so müssen sie folgende Dinge beachten:
Die Beschäftigung ist nur dann versicherungsfrei, wenn nicht mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet wird.
Die Höhe des Arbeitsentgelts ist für die Beschäftigung während des Studiums nicht begrenzt.
Wenn die Studenten Semesterferien haben, dann gilt die 20 Stunden-Regelung nicht.
Sollte sie ein kurzfristige Beschäftigung übernehmen, so sind Studenten versicherungsfrei, wenn von vornherein sicher gewährleistet ist, das es auf 2 Monate begrenzt ist.
Eine Immatrikulationsbescheinigung ist der Lohnsteuerkarte beizulegen.
In der Arbeitslosenversicherung sind ordentlich studierende Studenten versicherungsfrei.

Tarif Übersicht

Allgemeine Informationen


Top PKV Anbieter

PKV Anbieter

Ratgeber

In unserem Ratgeber, finden Sie häufig gestellte Fragen und Informationen, rund um die private Krankenversicherung.
PKV Ratgeber