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Geringfügig beschäftigte Studenten
Die Beschäftigung ist nur dann versicherungsfrei, wenn nicht mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet wird.
Die Höhe des Arbeitsentgelts ist für die Beschäftigung während des Studiums nicht begrenzt.
Wenn die Studenten Semesterferien haben, dann gilt die 20 Stunden-Regelung nicht.
Sollte sie ein kurzfristige Beschäftigung übernehmen, so sind Studenten versicherungsfrei, wenn von vornherein sicher gewährleistet ist, das es auf 2 Monate begrenzt ist.
Eine Immatrikulationsbescheinigung ist der Lohnsteuerkarte beizulegen.
In der Arbeitslosenversicherung sind ordentlich studierende Studenten versicherungsfrei.
Geringfügig beschäftigte Studenten
Wenn Studenten während ihres Studiums einer Beschäftigung nachgehen, so müssen sie folgende Dinge beachten:Die Beschäftigung ist nur dann versicherungsfrei, wenn nicht mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet wird.
Die Höhe des Arbeitsentgelts ist für die Beschäftigung während des Studiums nicht begrenzt.
Wenn die Studenten Semesterferien haben, dann gilt die 20 Stunden-Regelung nicht.
Sollte sie ein kurzfristige Beschäftigung übernehmen, so sind Studenten versicherungsfrei, wenn von vornherein sicher gewährleistet ist, das es auf 2 Monate begrenzt ist.
Eine Immatrikulationsbescheinigung ist der Lohnsteuerkarte beizulegen.
In der Arbeitslosenversicherung sind ordentlich studierende Studenten versicherungsfrei.
