Private Krankenversicherung -> Lexikon -> F -> Fälligkeit der Krankenversicherungsbeiträge

Fälligkeit der Krankenversicherungsbeiträge

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden an einem bestimmten Tag (Zahltag) fällig, dieser wird in der Satzung der Krankenkasse festgelegt. Sollte das Arbeitsentgelt vom Betrieb erst nach dem 10. des Folgemonats abgerechnet werden, so ist eine Abschlagszahlung bis zur Fälligkeit zu leisten. Die Höhe richtet sich nach der voraussichtlichen Beitragsschuld. Somit ergibt sich eine Schätzung.

Tarif Übersicht

Allgemeine Informationen


Top PKV Anbieter

PKV Anbieter

Ratgeber

In unserem Ratgeber, finden Sie häufig gestellte Fragen und Informationen, rund um die private Krankenversicherung.
PKV Ratgeber