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Erstattung von Beiträgen

Zuviele bezahlte Beiträge, die in die gesetzliche Krankekasse bezahlt worden sind, müssen wieder zurückerstattet werden.
Eine Ausnahme bildet die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Hier werden nur Beiträge rückerstattet, wenn in diesen Zeiträumen keine Leistungen erbracht wurden.
Hier gibt es auch eine Verjährungsfrist. Es können zuviel bezahlte Beirträge auch verrechnet werden.

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