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Erstattung von Beiträgen
Eine Ausnahme bildet die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Hier werden nur Beiträge rückerstattet, wenn in diesen Zeiträumen keine Leistungen erbracht wurden.
Hier gibt es auch eine Verjährungsfrist. Es können zuviel bezahlte Beirträge auch verrechnet werden.
Erstattung von Beiträgen
Zuviele bezahlte Beiträge, die in die gesetzliche Krankekasse bezahlt worden sind, müssen wieder zurückerstattet werden.Eine Ausnahme bildet die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Hier werden nur Beiträge rückerstattet, wenn in diesen Zeiträumen keine Leistungen erbracht wurden.
Hier gibt es auch eine Verjährungsfrist. Es können zuviel bezahlte Beirträge auch verrechnet werden.
