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Mitversicherung in der PKV nach Eheschließung

Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit 2 Monate nach Eheschließung den Partner in der privaten Krankenversicherung mitzuversichern, somit entfällt die Wartezeit von 2 Monaten.
Hierfür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Es muss ein gleichartiger Versicherungsschutz abgeschlossen werden.
Der Versicherte ist länger als 3 Monate bei der Versicherungsgesellschaft versichert.

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