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Beitragsbemessungsgrenze

Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um das jährliche brutto Arbeitsentgelt. Bis zu dieser Beitragsbemessungsgrenze muß man an die Sozialversicherungszweige Beiträge entrichten.
Übersteigt das jährliche Arbeitseinkommen diese Beitragsbemessungsgrenze, so hat man die Möglichkeit sich freiwiliig in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung zu versichern.

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