Private Krankenversicherung ->
Lexikon ->
M ->
Merkmale der Basis Tarife
- Begrenzung der Arz-und Zahnarzthonorare auf einen mittleren Gebührensatz
-Beschränkung der stationären Leistungen auf die Regelleistung.
-Beschränkung der Versicherungsfähigkeit auf Familieneinkommen bis zur Höhe der Pflichtgrenze in der Krankenversicherung, bei Kinderreichen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
-Ausstellung eines Behandlungsnachweises ("Basis-Card-Spezial")
Merkmale der Basis Tarife
Die Basis-Tarif unterscheiden sich durch 4 Merkmale von den Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung:- Begrenzung der Arz-und Zahnarzthonorare auf einen mittleren Gebührensatz
-Beschränkung der stationären Leistungen auf die Regelleistung.
-Beschränkung der Versicherungsfähigkeit auf Familieneinkommen bis zur Höhe der Pflichtgrenze in der Krankenversicherung, bei Kinderreichen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
-Ausstellung eines Behandlungsnachweises ("Basis-Card-Spezial")
