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Merkmale der Basis Tarife

Die Basis-Tarif unterscheiden sich durch 4 Merkmale von den Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung:
- Begrenzung der Arz-und Zahnarzthonorare auf einen mittleren Gebührensatz
-Beschränkung der stationären Leistungen auf die Regelleistung.
-Beschränkung der Versicherungsfähigkeit auf Familieneinkommen bis zur Höhe der Pflichtgrenze in der Krankenversicherung, bei Kinderreichen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
-Ausstellung eines Behandlungsnachweises ("Basis-Card-Spezial")

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