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Basis Card Spezial

Die Basis-Card-Spezial wird vom Privat Krankenversicherer ausgestellt und gilt für den Versicherungsnehmer uns seine mitversicherten, unterhaltsberechtigten Familienangehörigen.
Hier liegt der Basis-Tarif der PKV zugrunde.
Bei Vorlegen der Basis-Card beim Arzt oder Zahnarzt, ist es für den arzt ein Zeichen dafür das der Patient lediglich einen Basischutz genießt. Es werden hier nur Behandlungssätze von 1,3/1,7 fachem der Gebührenordnung erstattet. Bei Zahnärzten erfolgt die Abrechnung mit dem 2,0/2,3 fachen Satz.

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