Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung
Auch bei der privaten Krankenversicherung bleibt es nicht aus, dass Prämien erhöht werden müssen. Anders als bei der GKV hat das allerdings nicht den Grund den Topf für die Allgemeinheit zu füllen sondern den persönlichen Bedarf eines jeden Versicherten auch im Alter optimal decken zu können. Der medizinische Fortschritt und eine steigende Alterserwartung hat zur Folge, dass in jungen Jahren Kapital angespart wird, das mit Beginn der Rente die Beitragskosten der privat Versicherten auffängt. Zu diesem Zweck muss die Altersrückstellung der privaten K rankenkasse jährlich um 1% aufgestockt werden.
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PKV Altersbonus
Ab dem 65. Lebensjahr wird dem Versicherungsteilnehmer seine
Altersrückstellung in Form eines Altersbonus verrechnet. Viele Versicherte haben Bedenken, dass sie bei eventueller
Arbeitslosigkeit oder sinkendem Einkommen nicht mehr in der Lage sind die Beitragssätze für eine private
Krankenversicherung zu zahlen. Das und die Angst bei Bedarf nicht mehr in eine gesetzliche Krankenversicherung
zurückzukommen hindert viele daran in die PKV zu wechseln. Doch für diesen Fall hat man bei den privaten Versicherern
vorgesorgt und bietet seinen Kunden einen Basistarif an, der die durchschnittliche Höchstgrenze der gesetzlichen
Prämien (bei Ehepaaren 200% des des gesetzlichen Höchstbeitrages der GKV) nicht überschreiten darf.
Der Kunden kann selbständig in diesen Tarif wechseln.
Von Vorteil ist auch hier, dass hier ein Eintritt ohne Gesundheitscheck in die private Krankenversicherung möglich ist.
Kann der Versicherte diese Prämien nicht aufbringen, liegt eine finanzielle „Hilfsbedürftigkeit“ vor.
In diesem Fall reduziert sich der Beitrag sogar auf die Hälfte. In schweren Fällen beteiligt sich der
Sozialversicherungsträger mit max. 125 Euro an den monatlichen Beiträgen.
