Beitragsbemessungsgrenze
Anders als die jährliche Einkommensgrenze stellt die Beitragsbemessungsgrenze keinen ausschlaggebenden Faktor zum
Eintritt in eine Private Krankenversicherung dar. Da diese beiden Werte bis 2003 weitestgehend übereinstimmten,
werden Sie allerdings heute noch oft verwechselt. Deshalb wollen wir den Unterschied hier noch einmal kurz erläutern.
Die Beitragsbemessungsgrenze bezieht sich auf die private Krankenversicherung und bildet die maximale Höhe der
zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge auf Grundlage des Bruttogehalts. Im Jahr 2012 beträgt diese Grenze
50.850 Euro jährliches Einkommen.
Hier werden die Beiträge gedeckelt, das bedeutet, das darüber hinaus die monatliche Beitragsprämie gleich bleibt.
Die jährliche Einkommensgrenze liegt über diesem Wert. Sie gibt das Brutto-Jahreseinkommen an, ab dem der Arbeitnehmer
in die private Krankenversicherung wechseln kann.
